Unternehmensverkauf
Due Diligence - Sorgfältige Prüfung
Aus Sicht des Käufers sind folgende Punkte besonders wichtig und müssen entsprechend hinterfragt und geprüft werden - nicht zuletzt wegen der Rechtssicherheit für Käufer und Verkäufer:
- Ertragslage
- Auftragslage
- Kundenliste
- Debitoren und Kreditoren
- Halbfertige und sonstige Vorräte
- vertragliche Verpflichtungen etc.
- die Personalsituation
- Modalitäten der Kaufpreiszahlung
- Unternehmensübergang - Stichtag
Bei kleineren Unternehmen wird die Due Diligence oft gleich in die Verhandlung des Kaufvertrages miteinbezogen, während bei größeren Unternehmen diese Prüfung oft durch Berater der Käuferseite vorgenommen wird und sich über mehrere Tage hinziehen kann.
In aller Regel gibt der Käufer die Due Diligence Prüfung in Auftrag und bezahlt diese auch.
Fällt das Ergebnis der Due Diligence positiv aus, so werden allenfalls noch Detailanpassungen, manchmal auch Kaufpreisanpassungen, in den endgültigen Kaufvertrag eingearbeitet.
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