
Unternehmensacquisition
Die Unternehmensacquisition aus der Sicht des Käufers
Der Erwerb bzw. das Vorgehen hängt von vielen Faktoren des Zielunternehmens ab, wie zum Beispiel der Rechtsform, der Struktur etc.
Durch den Kauf eines Unternehmens erhofft sich der Käufer Wettbewerbsvorteile, d.h. das Zielunternehmen sollte Rentabilität versprechen. Auch marktwertsteigernde Motive, wie erweiterter Marktzugang, Erweiterung der Produktpalette, des Warensortiments, des Dienstleistungsangebots, aber auch die Erweiterung des Portfoliomanagements sowie Restrukturierung- und Sanierungsmotive oder die Erzielung von Synergieeffekten durch das Zusammenwirken der Unternehmen sind Gründe für einen Unternehmenskauf.
Nachdem die Erwerbssituation analysiert, die zukünftige Vision formuliert und ein Soll-Profil des Unternehmens erstellt wurde, kommt es zur ersten Formulierung der Vertragsverhandlungen:
Ein Letter of Intent (LOI) wird erstellt, in dem der Kaufpreis festgelegt wird, sowie die bereits vereinbarten Abmachungen und die noch zu treffenden, noch zu verhandelnden Vereinbarungen.
Die enge Zusammenarbeit mit unserem Auftraggeber gewährleistet, dass die persönlichen Ziele bei der Durchführung des Unternehmenskaufs die erforderliche Berücksichtigung finden und eine bestmögliche Verhandlungsposition für den Mandanten aufgebaut wird.
Unsere Zielsetzung ist dabei, ein optimales Verhältnis von Verkaufspreis, Vertragssicherheit, Steuerminimierung und Passfähigkeit der Übernahmestrukturen im Sinne der Interessengewichtung unserer Mandanten zu erreichen.
Arten der Unternehmensakquisition
Generell wird unterschieden zwischen einem Share Deal, dem Kauf von Anteilen am Unternehmen und dem Asset Deal, dem Kauf einzelner Sachen und/oder Rechte.
Share Deal
Hierbei handelt es sich um eine Veräußerung des Unternehmens im Sinne von Übertragung von Geschäftsanteilen. Die genaue zivil- und schuldrechtliche Ausgestaltung des Anteilskaufes ist abhängig von Gesellschaftsform und Umfang des Erwerbes.
Asset Deal
In der Regel handelt es sich um den Kauf des Unternehmens als Gesamtsache. Ist eine Gesellschaft Rechtsträger des Unternehmens und ist der Käufer nach Erwerb direkt und unmittelbar Rechtsträger, dann kann dies eine Alternative zum Share Deal sein.
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