Unternehmensbewertung
Substanzwertverfahren
Das Substanzwertverfahren will die Kosten ermitteln, die entstehen würden, wenn man den Betrieb auf der 'grünen Wiese' im gegenwärtigen Zustand neu errichten wollte.
Vereinfacht kann dies wie folgt aussehen :
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Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) |
| - | bislang auf die AHK angefallene Abschreibungen |
| - | Fremdkapital und Rückstellungen |
| + | Schätzwert - immaterielle Güter (Patente, Lizenzen, Rechte u.ä.) |
| = | Substanzwert |
Das Substanzwertverfahren sollte vor allem dann zum Einsatz gelangen, wenn
- der weit überwiegende Teil des Unternehmensvermögens in Immobilienwerten und Anlagen besteht
- der Ertragswert des Unternehmens kleiner oder gar negativ ist
Dann fungiert der Substanzwert als Mindestwert, denn Substanz dient in erster Linie dazu, Ertrag zu schaffen. Es wäre andererseits falsch, für einen überwiegend mit gemieteten und geleasten Wirtschaftsgütern arbeitenden Dienstleister das Substanzwertverfahren einzusetzen.

