Das Substanzwertverfahren will die Kosten ermitteln, die entstehen würden, wenn man den Betrieb auf der 'grünen Wiese' im gegenwärtigen Zustand neu errichten wollte.
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Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) |
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bislang auf die AHK angefallene Abschreibungen |
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Fremdkapital und Rückstellungen |
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Schätzwert - immaterielle Güter (Patente, Lizenzen, Rechte u.ä.) |
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Substanzwert |
Dann fungiert der Substanzwert als Mindestwert, denn Substanz dient in erster Linie dazu, Ertrag zu schaffen. Es wäre andererseits falsch, für einen überwiegend mit gemieteten und geleasten Wirtschaftsgütern arbeitenden Dienstleister das Substanzwertverfahren einzusetzen.