Jahresabschluss
Wird im Handelsgesetzbuch (HGB) definiert. Der Jahresabschluss umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht inklusive Anhang und muss spätestens drei (bei großen Kapitalgesellschaften) bis sechs Monate (bei kleinen Kapitalgesellschaften) nach Ende des Geschäftsjahres vorliegen. Bei Aktiengesellschaften wird der Jahresabschluss vom Vorstand aufgestellt und durch einen staatlich vereidigten Wirtschaftsprüfer auf seine Ordnungsmäßigkeit geprüft.
Jahresüberschuss
Gewinn des Unternehmens nach Abzug aller Kosten sowie der Steuern. Eine der wichtigsten Unternehmenskennziffern.
Joint Venture
Englisch für "Gemeinschaftsunternehmung"; Unter Joint Venture versteht man die anhaltende oder vorübergehende Kooperation oder Zusammenarbeit selbständiger Unternehmen bzw. die Kooperation zwischen privaten bzw. staatlichen Unternehmen - oft verschiedener Nationalität. Aber auch der Zusammenschluss zu internationalen Gemeinschaftsunternehmen wird als Joint Venture bezeichnet. Joint Venture werden z. B. als Instrument genutzt, um sicherzustellen, dass für unternehmerische Tätigkeiten bestimmte inländische Beteiligungsverhältnisse garantiert werden.
Für ausländische Investoren ist ein Joint Venture bei entsprechender Gesetzgebung des Gastlandes häufig die einzige Möglichkeit, um auf dem dortigen Markt mit
Direktinvestitionen agieren zu können. Häufig sehen die Gesellschaftsverträge dieser Joint Venture allerdings nur eine Minderheits-Kapitalbeteiligung des
ausländischen Unternehmens vor.