M&A - Unternehmensverkauf - Unternehmenskauf - Unternehmensbeteiligung
Kaufmann & Partner
Glossar
Auswahl über den Anfangsbuchstaben
Stichwortliste - G
Genussrecht
Das Genussrecht berechtigt zu einem gewissen Anteil am Reingewinn und/oder am Liquidationserlös eines Unternehmens. Das Genussrecht wird im sog.
Genusschein verbrieft und beinhaltet weder ein Stimmrecht noch sonstige Rechte am Unternehmen. Genussrechte haben einen rein schuldrechtlichen Charakter
und können demnach weitgehend frei gestaltet werden.
Genussschein
Wertpapier, das Vermögensrechte verbrieft, die in den jeweiligen Genussscheinbedingungen von Emissionen definiert werden. Generell handelt es sich um ein
Gläubigerpapier, das auf einen bestimmten Nominalwert lautet. Die Ausschüttung hängt aber von der Erwirtschaftung eines ausreichenden Gewinns durch die
emittierende Gesellschaft ab. Als Sonderformen existieren Genussscheine mit Options- oder Wandlungsrechten sowie Partizipationsscheine.
Going Public
Der Gang eines Unternehmens zur Börse.
Gross Margin
Rohertrag.
Grundkapital
Aktien- oder Nennkapital von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, das der Summe der Nennwerte der ausgegebenen Aktien (Stamm- und Vorzugsaktien) entspricht. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals bei einer Aktiengesellschaft muss mindestens € 50.000 betragen. Dieser Betrag ist gleichzeitig das Mindesthaftungsvermögen der Gesellschaft. Das Grundkapital ist in der Bilanz auf der Passivseite unter Eigenkapital verzeichnet.
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