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Unternehmensbewertung

Ertragswertverfahren

Dieses Verfahren wird sehr häufig angewandt und ist von der Recht­spre­chung als sinnvoll anerkannt, da es als einziges die sog. Grundsätze ord­nungsgemäßer Unternehmensbewertung (GoU) erfüllt.

Dazu gehört u.a. der Grundsatz der Zukunftsbezogenheit, da jeder Käufer nur diejenigen Vorteile vergüten will, die ihm ab der Übergabe zufließen werden; die Vergangenheit allein ist dafür kein hinreichender Schätzer'.

Um dem Grundsatz der Zukunfstbezogenheit zu entsprechen, werden die künftigen Erträge des Unternehmens für z.B. die folgenden fünf Jahre auf den heutigen Tag abgezinst und addiert. Daraus erhält man den soge­nan­nten Barwert, der dann einen Kaufpreis für das Unternehmen darstellt.

Folgende Schritte sind notwendig:
  1. Ermittlung der Betriebsergebnisse der zumindest letzten drei Jahre aus den Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens
  2. Bereinigen der Betriebsergebnisse um alle außerordentlichen Er­träge und Aufwendungen, die nichts mit dem normalen Betriebs­geschehen zu tun haben
    • Den Gewinnen hinzugerechnet werden u.a.: Veräußerungsverluste aus Verkäufen unter Buchwert, Sonderabschreibungen, Bewertungsabschläge, Kosten für einen Umzug, nicht durch Versicherungen gedeckte Schadensfälle, Renovierungsaufwand, Spenden.
    • Abgezogen werden:
      Gewinnerhöhungen aus der Auflösung steuerfreier und auch stiller Reserven, Zulagen und Zuschüsse, Veräußerungs­ge­winne aus Verkäufen über Buchwert, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Wenn ein mitarbeitendes Familienmitglied für seine Tätigkeit geringer als ein fremder dritter Angestell­ter entlohnt wird, so ist diese Differenz ebenfalls abzuziehen.
    • Bei Einzelfirmen sind ferner nicht enthaltende Kosten für kalkulatorische Abschreibungen, Unternehmerlohn, Zinsen und Miete* abzuziehen.
  3. Ermittlung des Durchschnittes der in Schritt 2. bereinigten Betriebs­ergebnisse der letzten drei Jahre. Dieses Ergebnis wird auch als das nachhaltig erzielbare Betriebsergebnis bei Weiterführung des Unter­nehmens bezeichnet.
  4. Jetzt führen zwei alternative Wege weiter :
    • Vereinfachtes Verfahren:
      Es wird unterstellt, dass dieses Ergebnis auch in den fol­genden, in der Regel fünf Jahren erzielt werden kann. Des­halb wird dieses durchschnittliche und bereinigte Betriebs­ergebnis auf den heutigen Tag mit einem Zinssatz abgezinst, der sich am langfristigen Zins von z.B. Bundesobligationen zzgl. eines Zinsaufschlages zur Abgeltung des Unternehmer-Risikos orientiert.
    • Planungsverfahren:
      Ausgehend von den bereinigten Ergebnissen der Vergangen­heit wird unter Einbeziehung künftiger Entwicklungen eine Unternehmensplanung für die nächsten fünf Jahre erarbeitet. Erst die daraus resultierenden Betriebsergebnisse werden abgezinst.

Für diese Bewertungen sollten folgende Unterlagen herangezogen werden :

  1. Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre
  2. Status des laufenden Jahres
  3. Darlehens-, Arbeits-, Miet-/Leasing- und andere das Unternehmen bindende Verträge
  4. Gesellschaftsvertrag ggf. auch Gesellschafter-Darlehensvertrag
  5. Wertgutachten zur Immobilie
  6. Mitarbeiterspiegel mit Qualifikation, Alter, Entlohnung, Pensionsansprüchen etc.
  7. Angaben zum Produktionsprogramm
  8. Kundenstruktur mit Zahlungsvereinbarungen
  9. Auftragsstruktur
  10. Lieferantenstruktur mit Zahlungsvereinbarungen

Das Ertragswertverfahren führt immer dann in die Irre, wenn
  • das Unternehmen über hohe Immobilienwerte verfügt
  • der Ertragswert kleiner als der Substanzwert ist
  • der Ertragswert negativ und der Substanzwert positiv ist






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aktualisiert am: 22.05.2007
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