
bewertung
arten
discounted cash flow
substanzwert
mittelwert
ebit multiples
liquidationswert
kapitaldienstgrenze
stuttgarter verfahren
Unternehmensbewertung
Ertragswertverfahren
Dieses Verfahren wird sehr häufig angewandt und ist von der Rechtsprechung als sinnvoll anerkannt, da es als einziges die sog. Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung (GoU) erfüllt.
Dazu gehört u.a. der Grundsatz der Zukunftsbezogenheit, da jeder Käufer nur diejenigen Vorteile vergüten will, die ihm ab der Übergabe zufließen werden; die Vergangenheit allein ist dafür kein hinreichender Schätzer'.
Um dem Grundsatz der Zukunfstbezogenheit zu entsprechen, werden die künftigen Erträge des Unternehmens für z.B. die folgenden fünf Jahre auf den heutigen Tag abgezinst und addiert. Daraus erhält man den sogenannten Barwert, der dann einen Kaufpreis für das Unternehmen darstellt.
Folgende Schritte sind notwendig:
- Ermittlung der Betriebsergebnisse der zumindest letzten drei Jahre aus den Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens
- Bereinigen der Betriebsergebnisse um alle außerordentlichen Erträge und Aufwendungen, die nichts mit dem normalen Betriebsgeschehen zu tun haben
- Den Gewinnen hinzugerechnet werden u.a.: Veräußerungsverluste aus Verkäufen unter Buchwert, Sonderabschreibungen, Bewertungsabschläge, Kosten für einen Umzug, nicht durch Versicherungen gedeckte Schadensfälle, Renovierungsaufwand, Spenden.
- Abgezogen werden:
Gewinnerhöhungen aus der Auflösung steuerfreier und auch stiller Reserven, Zulagen und Zuschüsse, Veräußerungsgewinne aus Verkäufen über Buchwert, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Wenn ein mitarbeitendes Familienmitglied für seine Tätigkeit geringer als ein fremder dritter Angestellter entlohnt wird, so ist diese Differenz ebenfalls abzuziehen.
- Bei Einzelfirmen sind ferner nicht enthaltende Kosten für kalkulatorische Abschreibungen, Unternehmerlohn, Zinsen und Miete* abzuziehen.
- Ermittlung des Durchschnittes der in Schritt 2. bereinigten Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre. Dieses Ergebnis wird auch als das nachhaltig erzielbare Betriebsergebnis bei Weiterführung des Unternehmens bezeichnet.
- Jetzt führen zwei alternative Wege weiter :
- Vereinfachtes Verfahren:
Es wird unterstellt, dass dieses Ergebnis auch in den folgenden, in der Regel fünf Jahren erzielt werden kann. Deshalb wird dieses durchschnittliche und bereinigte Betriebsergebnis auf den heutigen Tag mit einem Zinssatz abgezinst, der sich am langfristigen Zins von z.B. Bundesobligationen zzgl. eines Zinsaufschlages zur Abgeltung des Unternehmer-Risikos orientiert.
- Planungsverfahren:
Ausgehend von den bereinigten Ergebnissen der Vergangenheit wird unter Einbeziehung künftiger Entwicklungen eine Unternehmensplanung für die nächsten fünf Jahre erarbeitet. Erst die daraus resultierenden Betriebsergebnisse werden abgezinst.
Für diese Bewertungen sollten folgende Unterlagen herangezogen werden :
- Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre
- Status des laufenden Jahres
- Darlehens-, Arbeits-, Miet-/Leasing- und andere das Unternehmen bindende Verträge
- Gesellschaftsvertrag ggf. auch Gesellschafter-Darlehensvertrag
- Wertgutachten zur Immobilie
- Mitarbeiterspiegel mit Qualifikation, Alter, Entlohnung, Pensionsansprüchen etc.
- Angaben zum Produktionsprogramm
- Kundenstruktur mit Zahlungsvereinbarungen
- Auftragsstruktur
- Lieferantenstruktur mit Zahlungsvereinbarungen
Das Ertragswertverfahren führt immer dann in die Irre, wenn
- das Unternehmen über hohe Immobilienwerte verfügt
- der Ertragswert kleiner als der Substanzwert ist
- der Ertragswert negativ und der Substanzwert positiv ist
|